Mit einer Visagistenausbildung schaffen Sie sich erste Einstiegsmöglichkeiten in die Welt des Make-ups.
Nach der Visagistenausbildung arbeiten Sie freiberuflich oder in einem festen Arbeitsverhältnis. Arbeitsfelder sind beispielsweise Drogerien, Kosmetikkonzerne (z.B. Estée Lauder, MAC, Dior ...) und Agenturen. Sie haben nach Ihrer Visagistenausbildung ebenso die Möglichkeit, bei Hochzeiten, in Wellnesshotels oder etwa auf Kreuzfahrtschiffen zu arbeiten. Modeaufnahmen und Fotoshootings bilden ein weiteres Betätigungsfeld für Visagisten.
Haben Sie vor Ihrer Visagistenausbildung oder Make-up-Artist-Ausbildung bereits einen Abschluss als Friseur(in) und/oder Kosmetiker(in) erworben, erweitern Sie Ihre Fähigkeiten und können Ihren Kunden ein größeres Leistungsspektrum bieten. Die Visagistenausbildung oder Make-up-Artist-Ausbildung ist in diesem Fall von der Mehrwertsteuer befreit. Legen Sie die Bescheinigung daher unbedingt Ihrer Anmeldung bei! Fragen dazu beantworten wir gerne.
Eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten Beruf ist zwar eine gute Voraussetzung, jedoch keine Bedingung für die Teilnahme an der Visagistenausbildung. Um ans Ziel zu kommen, stehen die Liebe zum Beruf und harte Arbeit im Vordergrund. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Nach erfolgreichem Abschluss der Visagistenausbildung erhalten Sie ein Zertifikat.